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Puncovní značky

Neben den derzeit gültigen tschechischen Punzierungen werden auch alle Punzierungszeichen anerkannt, die historisch auf dem Gebiet der Tschechoslowakei gültig waren und keine geringere Feinheit aufweisen als die im Punzierungsgesetz festgelegten Mindestfeingehalte für die einzelnen Edelmetalle (§ 3 Abs. 2). Dazu zählen österreichisch-ungarische, tschechoslowakische, protektoratszeitliche Punzen sowie Punzierungen des Slowakischen Staates. Ein Beispiel ist die sogenannte „Brachvogel-Punze“, die bis 1993 für eine Feinheit von 585/1000 verwendet wurde.

Nicht anerkannt werden hingegen Punzierungen, die während des Zweiten Weltkriegs in den von fremden Staaten besetzten Gebieten der Tschechoslowakei eingeführt wurden (österreichische, polnische und ungarische Punzen).

Auf dem Gebiet der Tschechischen Republik gelten außerdem die Zeichen des Übereinkommens über die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen (sogenannte Wiener Konvention), dem die Tschechische Republik am 2. November 1994 beigetreten ist, siehe: http://www.hallmarkingconvention.org/

Nach dem Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union wurden schrittweise auch Punzierungen einiger EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung dieses Textes (6. 1. 2016) handelt es sich um ausgewählte Punzen aus Estland, Finnland, Kroatien, Irland, Zypern, Litauen, Lettland, Ungarn, Malta, Polen, Portugal, der Slowakei, Slowenien und dem Vereinigten Königreich.

Den aktuellen Stand, eine detaillierte Erläuterung sowie Abbildungen der anerkannten ausländischen Punzierungen finden Sie nach Anklicken dieses Hinweises: Anerkannte ausländische Punzen.



Puncovní značka ČR